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Channel: Entscheidungen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 11. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2016, 11 U 41/16

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Die Studienfachberaterin der Fakultät einer Universität verletzt keine Amtspflichten, wenn sie Studierende nicht darauf hinweist, dass die empfohlene Gestaltung des Studienverlaufs zum Wegfall der BAföG-Förderung führen kann.Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Studierende ausdrücklich nach den Konsequenzen der Empfehlung für die Förderung fragt. Dann muss auf die Beratung durch das Amt für Ausbildungsförderung verwiesen werden.

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