Wird ein auf Leistung gerichteter Antrag abgewiesen und beantragt der Kläger ohne Änderung des Klagegrundes mit der Berufungsbegründung negative Feststellung, ist die Berufung nicht mangels Beschwer unzulässig. Die Abweisung des Leistungsantrags erwächst in diesem Fall mit Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in Rechtskraft.
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