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Channel: Entscheidungen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
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LG Kiel 12. Zivilkammer, Urteil vom 03.11.2017, 12 O 232/17

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Für eine richterliche Schätzung des Energieverbrauchs im Abrechnungszeitraum ist kein Raum, wenn sich der tatsächliche Verbrauch anhand einer Verbrauchsablesung vor Beginn des Abrechnungszeitraums ermitteln lässt und der Tarif seither unverändert geblieben war.

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