Der Kläger bestellte bei der Beklagten zu 1 im Jahr 2013 für 74.500 € ein Neufahrzeug Porsche Macan S Diesel. 2014 wurde das im Tenor bezeichnete Fahrzeug geliefert. Es war von dem Hersteller, der Beklagten zu 2, mit einem Dieselmotor ausgerüstet worden, welchen die Firma Audi hergestellt hatte. Das Fahrzeug verfügt über eine EG-Typgenehmigung nach der EU6-Abgasnorm. Nach dem NEFZ erfolgte die Emissionsmessung nach einem Kaltstart bei einer Umgebungstemperatur zwischen 20 und 30 °C.
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