Der im Gerichtsbezirk wohnhafte Kläger kaufte im Jahr 2014 von einer Verkäuferin mit Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks für 18.900 € ein Gebrauchtfahrzeug SEAT Alhambra mit einem Kilometerstand von 56.041. Das Fahrzeug war 2011 erstmals zugelassen worden. Der Kläger bestellte das Fahrzeug über das Internet. Er erhielt die Rechnung per Post an seinen Wohnort und veranlasste dort die Überweisung des Kaufpreises.
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