Der Kläger zu 1) ist der Ehemann der 1960 geborenen S K, die am 03.10.2015 an den Folgen einer Brustkrebserkrankung verstorben ist. Die Kläger zu 2) bis 4) sind die leiblichen Kinder des Klägers zu 1) und der verstorbenen Frau S K. Der Kläger zu 2) ist 1992 geboren, die Kläger zu 3) und 4) beide am 26.03.2007. Die Kläger zu 1) bis 4) sind die Erben von Frau S K in ungeteilter Erbengemeinschaft.
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