Teilweise Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Mutwilligkeit hinsichtlich der (hohen) Kosten, die der Sachverständige für die Wiederherstellung eines prüf- und fahrfähigen Zustands eines (alten) Kfz veranschlagt hat, für das der Käufer und Antragsteller die Rückabwicklung wegen Mängeln verlangt.
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