1. In Schleswig-Holstein können Reallasten, die keine festen Geldrenten zum Gegenstand haben, im Grundbuch eingetragen werden, wenn es sich um nicht beständige Reallasten handelt. 2. Ist ein Pflegerecht als Reallast auf die Lebensdauer des Begünstigten befristet, handelt es sich um eine nicht beständige Reallast.
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