Keine Ersatzfähigkeit von Kosten, die lediglich anlässlich der Mängelbeseitigung anfallen und mit dieser nur in mittelbarem Zusammenhang stehen im Rahmen des Kostenvorschussanspruchs (hier: Kosten für den Betrieb einer Ersatzküche während der Dauer der Mängelbeseitigung).Keine Ersatzfähigkeit von Kosten, die lediglich anlässlich der Mängelbeseitigung anfallen und mit dieser nur in mittelbarem Zusammenhang stehen, im Rahmen des Schadensersatzanspruchs, wenn diese Kosten noch nicht angefallen sind und auch eine entsprechende Verbindlichkeit noch nicht begründet wurde.
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