Die Parteien streiten um die Löschung einer SCHUFA-Eintragung. Über das Vermögen des Klägers wurde aufgrund eines Eigenantrags im September 2013 die Privatinsolvenz eröffnet. Das Insolvenzgericht erteilte am 11.09.2019 Restschuldbefreiung. Die Beklagte betreibt die SCHUFA-Auskunft. Sie speicherte den Beschluss vom 11.09.2019 und macht ihn damit ihren interessierten Mitgliedern auf entsprechendes Auskunftsersuchen zugänglich.
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