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Channel: Entscheidungen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
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LG Flensburg 7. Zivilkammer, Urteil vom 05.02.2021, 7 O 9/19

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1. Ein vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigtes Software-Update, das zur Beseitigung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor dem Hintergrund eines verbindlichen Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamts vom Hersteller entwickelt wurde, ist geeignet, einen in der unzulässigen Abschalteinrichtung begründeten Sachmangel und die Gefahr einer Nutzungsuntersagung zu beseitigen.2. Aus dem Vorhandensein der Programmierung eines sog. "Thermofensters" kann nicht ohne weitere hinzutretende Umstände auf das Vorliegen eines Schädigungsvorsatzes des Herstellers im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Fahrzeugs geschlossen werden.

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