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Channel: Entscheidungen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
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LG Kiel Kammer für Handelssachen, Urteil vom 28.08.2020, 14 HKO 1 10/19

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Der Kläger nimmt die Beklagte wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen in Anspruch, weil die Beklagte gesetzlich vorgesehene Produktinformationsblätter zu von ihr angebotenen Internetzugangsdiensten nicht an der erforderlichen Stelle den Verbrauchern bereit gestellt habe.

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