Eine Gesamtabwägung aller Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung kann zur Annahme einer eigenen sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung eines Automobilherstellers führen, wenn dieser einen Motor in seinen Fahrzeugen verwendet und in den Verkehr bringt, der von einer Konzerntochter mit einer unzulässigen Prüfzykluserkennung und damit verbundener Manipulation der Abgaswerte hergestellt worden ist.
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