Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Verharmlosung der Anlagerisiken durch Werberundschreiben oder selbsterstellte Informationsblätter des Anlagevermittlers bei Risikoaufklärung im nachfolgenden Vermittlungsgespräch anhand des vollständigen Emissionsprospekts; Darlegungs- und Beweislast für die rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospekts
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