Bei einer irrtümlichen Dekompression eines Wirbelkanals in der falschen Höhe (sog. „Etagenfehler“, „wrong-level-Operation“) handelt es sich nicht lediglich um eine typische und nicht zu vermeidende Komplikation, sondern um einen (groben) Behandlungsfehler (entgegen OLG Koblenz, Beschluss vom 13.04.2015 – 5 U 1286/14, juris Rn. 19).
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