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Channel: Entscheidungen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit
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AG Flensburg, Beschluss vom 24.04.2020, 94 F 244/16

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Die eheprägende Thesaurierung von Gewinnen ist nach der Trennung beim gesetzlichen Güterstand nur bis zur Zustellung des Scheidungsantrags und bei Gütertrennung überhaupt nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen.

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