1. Bei Kraftfahrzeugen mit einer Start/Stopp-Automatik darf erwartet werden, dass diese auch funktioniert, und zwar zuverlässig immer, solange keine Abbruchkriterien vorliegen.2. Funktioniert die Start/Stopp-Automatik nur zeitweise und willkürlich, liegt ein Mangel der Kaufsache vor, der das gesetzliche Rücktrittsrecht auslöst.
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