Ein Verbraucher hat wegen einer im Zahlungsplan eines BGB-Bauvertrags nicht vorgesehenen Sicherheitenleistung gem. § 632 a Abs. 3 BGB a.F. einen Schadensersatzanspruch gegen den Bauunternehmer in Form einer nachträglichen Sicherheitengestellung in Höhe von 5% der vereinbarten Werkvergütung.
↧