Voraussetzungen für ein Absehen von der örtlichen Wartezeit bei der Bestellung eines Notars gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNotO
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Senat für Notarsachen, Urteil vom 09.12.2020, 9 Not 2/20
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