Keine Zuordnungsverwirrung durch die Benennung einer Hotel- und Apartmentanlage als "S.`s Resort & Spa", wenn eine Kirchengemeinde den Namen "Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde K." trägt, nach ihrem im 12. Jahrhundert erbauten, als "St. S." bekannten, etwa 1 km vom Hotel entfernt gelegenen Kirchengebäude allerdings in ihrer Region ebenfalls als "St. S." bekannt ist.
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