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LG Lübeck 15. Zivilkammer, Urteil vom 12.11.2021, 15 O 145/21

Gegenstand des Rechtsstreits ist ein mit einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und Garagen bebautes Grundstück unter der Anschrift  ... , verzeichnet im Grundbuch von  ...  zu Blatt  ... , Flurstück  ...  mit  ...  qm und Flurstück  ...  mit  ...  qm, zu einem Kaufpreis von 245.000 EUR. Für das vorgenannte Objekt existiert lediglich eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1947, die den Umbau von einer Meierei zu einer Fabrikanlage zur Herstellung von Elektromotoren und Kleinwaschmaschinen gestattete. Dieses Vorhaben wurde jedoch nie umgesetzt.

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