1. Bei der Wertfestsetzung nach § 63 GKG findet im Falle teilweiser Klagrücknahme oder Teilerledigung keine Streitwertreduktion (Stufenstreitwert) statt.2. Eine Wertaddition wird auch bei sich zeitlich nicht überschneidendem Streitgegenstandswechsel vorgenommen (Abweichung von OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 17 W 1/12, SchlHA 2012, 263f).
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